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Missandei
Administrator

23, Weiblich

Sklave Ghiscari

Beiträge: 47

Re: Wer mag mit mir playn?

von Missandei am 01.09.2017 19:53

Ich würde auch gern playn  Muss halt jemand sein der sich bei mir rumtreibt, aber wäre toll

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Arya
Administrator

17, Weiblich

Lord/Lady Die alten Götter des Waldes Glaube an die Sieben Nordmänner Haus Stark

Beiträge: 302

Re: Wer mag mit mir playn?

von Arya am 31.08.2017 21:30

Ich such auch was entweder mit Grauer Wurm, Drogo oder Arya (geht natürlich nur mit denen die in meiner Nähe auch sind ]

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Daenerys

22, Weiblich

Prinz/Prinzessin Andalen Valyrer Haus Targaryen

Beiträge: 57

Re: Wer mag mit mir playn?

von Daenerys am 29.08.2017 22:14

Hab begonnen

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Jorah

49, Männlich

Ritter Die alten Götter des Waldes Nordmänner Haus Stark Haus Targaryen

Beiträge: 39

Re: Wer mag mit mir playn?

von Jorah am 29.08.2017 22:05

Toll! möchtest du dann irgendwo starten?
 

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Daenerys

22, Weiblich

Prinz/Prinzessin Andalen Valyrer Haus Targaryen

Beiträge: 57

Re: Wer mag mit mir playn?

von Daenerys am 29.08.2017 21:58

Da bin ich doch mit dabei So können wir das machen

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Jorah

49, Männlich

Ritter Die alten Götter des Waldes Nordmänner Haus Stark Haus Targaryen

Beiträge: 39

Re: Wer mag mit mir playn?

von Jorah am 29.08.2017 21:46

Ich hätte sehr viel Lust! Und ich bin sicher wir könnten was zusammen erstelllen, ich könnte mich gegebenenfalls vorstellen und als Berater anbieten oder so? 

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Daenerys

22, Weiblich

Prinz/Prinzessin Andalen Valyrer Haus Targaryen

Beiträge: 57

Re: Wer mag mit mir playn?

von Daenerys am 29.08.2017 21:14

Ich mag ja playn muss wohl nur irgendwie jemand in Essos sein xDD und mein liebenswürdigen Bruder gibt es ja noch nicht Also wenn wer ne Idee hat melden

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Arya
Administrator

17, Weiblich

Lord/Lady Die alten Götter des Waldes Glaube an die Sieben Nordmänner Haus Stark

Beiträge: 302

Wer mag mit mir playn?

von Arya am 23.08.2017 19:41

Wenn ihr jemand zum Playn sucht könnt ihres hier schreiben, natürlich können zur Zeit noch nicht alle mit allen schreiben da manche auf anderen Seiten der Welt leben xDD, aber ich bin sicher es findet sich irgendwie jemand xDD

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Missandei
Administrator

23, Weiblich

Sklave Ghiscari

Beiträge: 47

Gesetze und Bräuche

von Missandei am 18.08.2017 22:54

Volljährigkeit
Die Volljährigkeit tritt in den Sieben Königslanden mit 18 Jahren ein. In der Gesellschaft gibt es keine Phase der "Jugend" zwischen der Kindheit und dem Erwachsensein. Sobald ein Junge den achtzehnten Namenstag erreicht, wird er zum Mann und ist rechtlich den Erwachsenen gleichgestellt. Mädchen treten im gleichen Alter in die Volljährigkeit ein, obwohl sie kulturell bereits als Frauen betrachtet werden, sobald die Menstruation einsetzt. Ein Mädchen, das erblüht ist, wird damit als heiratsfähig angesehen.


Eherecht
Die Hochzeitsbräuche in den Sieben Königslanden unterscheiden sich stark, zum einen wegen den lokalen Unterschieden in der Bevölkerung und zum anderen wegen der drei großen Religionen.

Am besten dokumentiert sind die Bräuche im Glauben der Sieben, der vorherrschende Religion im Reich. Während die Ausstattung einer Ehe variieren kann, beinhaltet sie zumindest in allen ein Ehegelübde, das während der Zeremonie vor einem Septon abgelegt wird, womit es sakrale Bedeutung erlangt. Größere Hochzeiten werden für gewöhnlich in einer Septe durchgeführt, únter Anwesenheit der Familien des Bräutigams und der Braut.

Die Ehe ist eine religiöse Institution, in welcher ein Mann und eine Frau ein Gelübde ablegen, das es ihnen ermöglicht, zusammen zu leben, eine sexuelle Beziehung zu führen und legitime Nachkommen zu zeugen.

Im Falle von Mitgliedern aus Adelsfamilien, sind Ehen fast immer durch die Oberhäupter ihrer Häuser arrangiert worden und schließen politische Bündnisse ein. Durch die Ehe werden beide Familien verwandtschaftlich verbunden, was sie zur gegenseitig Unterstützung und Waffenhilfe verpflichtet, sollte es zum Krieg oder Aggressionen eines anderen Hauses kommen.

Während die Vetternehe ersten Grades erlaubt ist, sind Verbindung zwischen Bruder und Schwestern verboten. Der Glaube der Sieben verhielt sich jedoch Tolerant gegenüber den inzestuösen Praktiken des Hauses Targaryen im Gegenzug für die Unterstützung und Verteidigung ihrer Religion.

Es gilt als unschicklich ein Mädchen zu ehelichen, bevor sie "erblüht" ist, doch bereits danach, also etwa mit dreizehn, wird sie rechtlich als "Frau" angesehen, die in der Lage ist zu heiraten und Kinder zu gebären.

Ehen innerhalb des Adels der Sieben Königslande werden nur selten aus Liebe geschlossen, sondern zur Festigung politischer Bündnisse zwischen den Häusern. Beim Adel sind deshalb arrangierte Ehen die Regel. Für das Mitglied eines mächtigen Hauses ist es deshalb kaum vorstellbar, sich mit jemanden aus dem gemeinem Volk einzulassen und dadurch die Möglichkeit eines nützlichen Ehevertrages zu verlieren. Eine Ehe in die königliche Familie wird als besonders erstrebenswert betrachtet.

Falls der Ehevertrag bereits für Kinder geschlossen wurde, so wird die Hochzeit oder letztlich deren Vollzug bis zur Volljährigkeit des Jungen oder bis das Mädchen erblüht aufgeschoben. Vor diesem Zeitpunkt können Jungen und Mädchen bereits miteinander verlobt werden, womit die Ehe nur aufgeschoben ist.

Manchmal will ein Paar aus Liebe heiraten, obwohl sie durch eine arrangierte Ehe bereits anderen Partnern versprochen sind. Diese Ehen, die ohne das Einverständnis der Familien geschlossen werden, werden deshalb im geheimen abgehalten. Dies verstößt nicht gegen das Recht, solange ein Septon des Glaubens der Sieben darum gebeten wird, der die Zeremonie durchgeführt und vor dem das Paar sein Gelübde ablegt.

Trauung
Die Trauung kann in den unterschiedlichen Religionen variieren. Im Glaube der Sieben wird die Zeremonie durch einen Septon durchgeführt. Der Bräutigam umantelt dabei seine Braut mit einem Umhang in den Farben seines Hauses, wodurch sie symbolisch unter seinem Schutz und dem seines Hauses gestellt wird. Der Septon kann die Anwesenden als Zeugen dieser Verbindung begrüßen, durch die Mann und Frau "Ein Leib, ein Herz, eine Seele, jetzt und für immer" werden. Manchmal legt der Septon dabei ein Band um die Hände des Brautpaares, um die Vereinigung zu symbolisieren.

Der Septon fordert beide auf, sich anzusehen und das Gelübde gleichzeitig abzulegen:
" Vater, Schmied, Krieger, Mutter, Jungfrau, Krone, Fremder. Ich gehöre ihr / ihm. Sie / er gehört mir, von diesem Tag an bis zum Ende meiner Tage."
— Danach dürfen die Frischvermählten einander küssen. 


Beischlafzeremonie
Eine Ehe gilt nur dann als verbindlich, wenn sie vollzogen wurde, was bedeutet, das Braut und Bräutigam mindestens einmal den Beischlaf ausgeübt haben müssen. Wurde eine Ehe nicht vollzogen, dann kann sie annulliert werden.

Der Adel der Sieben Königslande praktiziert daher einen Brauch, der sich "Beischlafzeremonie" nennt. Sobald das Hochzeitsfest vorüber ist, werden Braut und Bräutigam von ihren Gästen zum Ehebett getragen, wo diese als Zeugen für den Vollzug der Ehe dienen. Die männlichen Hochzeitsgäste tragen die Braut, während sich die weiblichen Hochzeitsgäste des Bräutigams annehmen. Die Gruppen entkleiden das Brautpaar, während sie deftige Witze erzählen. Auf Ausländer wirkt diese Praktik äußerst merkwürdig.

Nordische Hochzeit
Bei einer Hochzeit bzw. Trauung im Norden wird die Braut zu ihrem Bräutigam vor einen Wehrholzbaum geführt, wo beide im Lichte der Alten Götter heiraten. Dabei werden sie, in begleitung ihrer Vormünder, in einer speziellen Zeremonie getraut.
Mann: "Wer tritt in dieser Nacht vor die alten Götter ?"
Brautvater: "..... aus dem Hause ....., ist hier um sich zu vermählen. Eine erwachsene Frau. Edel und von hoher Geburt. Sie ist gekommen um den Segen der Götter zu erbitten. Wer erhebt anspruch auf sie ?"
Mann: ".... aus dem Hause .... Erbe von....... Wer überreicht sie ?"
Brautvater: "..... aus dem Hause ....... Der Brautvater."
Mann: "Lady ..... Nehmt ihr diesen Mann ?"
Frau: "Ich nehme diesen Mann."

Erbrecht
Das angewandte Erbrecht folgt in der Regel dem Erstgeburtsrecht, eine Favorisierung der männlichen Linie, der das gesamte Erbe zufällt.

Eine Ausnahme bildet Dorne, dessen regionale Gebräuche sich vom Rest der Sieben Königslande unterscheiden, da es vor etwa einem Jahrhundert nicht durch Eroberung sondern durch ein friedliches Ehebündnis dem Reich beitrat, womit ihre Gesellschaft beinahe unangetastet blieb. So praktiziert Dorne ebenfalls das Erstgeborenenrecht, allerdings unabhängig von dem Geschlecht, womit der älteste Nachkomme das Erbe antritt.

Die feudale Gesellschaft der Sieben Königslande praktiziert ein Erbrecht basierend auf dem Erstgeburtsrecht, wodurch dem designierten Erbe alle Ländereien und Besitztümer der Eltern zufallen, unter Ausschluss der jüngeren Geschwister. Der Erbe der Linie wird durch das Geburtsrecht bestimmt, wonach der ältere Bruder Vorrang vor einem jüngeren Bruder hat. Viele Erben versuchen jedoch für ihre jüngeren Geschwister zu sorgen, indem sie ihnen Mittel oder geringe Besitztümer zu teilen, um in ihrem Namen zu herrschen. Allerdings ist dieses Vorgehen keinesfalls festgeschrieben und obliegt dem Erben.

Eine weitere wichtige Regelung, die durch das Erstgeburtsrecht vorherrscht, ist die Tatsache, dass die Nachkommen eines Lords in der Erbfolge vor seinen jüngeren Geschwistern stehen. Der jüngere Bruder eines Lords würde nur dann erben, wenn die Linie des älteren Bruders erlischt, ohne einen lebenden, legitimen Nachkommen. Formell bedeutet das, wenn ein Lord stirbt, kann sogar die alleinige Tochter in der Erbfolge vor seinem Bruder stehen.

Faktisch gesehen, wird dieser Anspruch jedoch häufig von Onkeln und Tanten angefochten, die sich meistens als geeigneter für die Herrschaft betrachten als ihre Neffen und Nichten. Dies geschieht nicht immer zu Unrecht, denn ein Haus, das offiziell von einer Frau geführt wird, gilt als schwach und leicht angreifbar durch ihre Nachbarn. Es gibt Fälle, in denen ein Onkel seinen Anspruch über die Nachkommen seines älteren Bruders stellte und dafür breite Unterstützung fand, weil er zum Schutz der Familie handelte. Allerdings gibt es auch andere Begehrlichkeiten, die nur darauf abzielen, die rechtmäßigen Erben zu verdrängen, um die eigene Herrschaft zu etablieren. Solche Situationen führten häufig zu Nachfolgekonflikten.

Es gibt gegenwärtig drei unterschiedliche Variationen des Erstgeburtsrechts in den Sieben Königslanden:

Andalisches Erbrecht
Gemeinhin als "Erstgeburtsrecht" bekannt, ist vorherrschendes Recht in fast allen Teilen der Sieben Königslanden. Gemäß diesem System, erben Nachkommen in der Reihenfolge ihrer Geburt, jedoch stehen Töchter hinter ihren Brüdern.

Dornisches Erbrecht
Dorne trat erst vor etwa einem Jahrhundert nicht durch Eroberung, sondern durch ein friedliches Ehebündnis den Sieben Königslanden bei. Dadurch war es möglich, die dort einzigartigen Bräuche zu erhalten. Einer der größten Unterschiede ist das gleichberechtigte Erstgeburtsrecht. Gemäß diesem System erbt der älteste Nachkomme, unabhängig von seinem Geschlecht.

Königliches Erbrecht
Etwa 170 Jahre vor dem Krieg der Fünf Könige, kam es zu einem verheerenden Bürgerkrieg innerhalb des Hauses Targaryen, als die Nachfolge von Rhaenyra Targaryen durch ihren jüngeren Halbbruder Aegon II. Targaryen angefochten wurde. Im Ergebnis dieses Nachfolgekonflikts, der in dieser Form nie wieder auftreten sollte, modifizierten die Targaryens für die königliche Thronfolge das Erstgeburtsrecht, wonach ein weiblicher Erbe hinter jeden denkbaren männlichen Erben zurück steht.

Als Robert Baratheon das Haus Targaryen in einer Rebellion stürzte und selbst den Eisernen Thron bestieg, tat er dies zum Teil durch seine entfernte Verwandtschaft mit der königlichen Linie. Die neu gegründete Baratheon-Dynastie führte das modifizierte Erstgeburtsrecht der Targaryens fort.

Antworten Zuletzt bearbeitet am 18.08.2017 22:55.

Missandei
Administrator

23, Weiblich

Sklave Ghiscari

Beiträge: 47

Distanzierung von Inhalten anderer Websites

von Missandei am 18.08.2017 22:36

Mit Urteil vom 12. Mai 1998 - 312 O 85/98 - "Haftung für Links" hat das Landgericht (LG) in Hamburg entschieden, daß man durch die Anbringung eines Links, die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann - so das LG - nur dadurch verhindert werden, indem man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.


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Quelle


Antworten Zuletzt bearbeitet am 18.08.2017 22:36.
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